Aktuelles



Hier finden Sie aktuelle Informationen der Unfallkasse München, nach Datum sortiert:



Unfallversicherungsschutz bei betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltungen

Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen und Betriebsausflüge mit den gesamten Mitarbeitern sollen das Gemeinschaftsgefühl untereinander und die Verbundenheit mit dem Unternehmen stärken. Deshalb stehen Mitarbeiter, die sich bei einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung wie Betriebsfeier oder Betriebsausflug verletzen, unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern wichtige - von der Rechtsprechung (Bundessozialgericht) entwickelte - Kriterien erfüllt sind.

Voraussetzung ist, dass

Veranstaltungen, die von den Betriebsangehörigen (oder einem Teil der Betriebsangehörigen) selbst organisiert und durchgeführt werden, stehen grundsätzlich nicht unter Versicherungsschutz, da sie als private Feiern oder Ausflüge anzusehen sind.



Bei einem Arbeits- oder Schulunfall wird beim Arzt keine Gebühr fällig

Arbeitnehmer sind während ihrer Tätigkeit und auf dem Arbeitsweg gesetzlich unfallversichert. Das gleiche gilt auch für Schul- und Kindergartenkinder sowie Studierende. Wird nach einem versicherten Unfall der Besuch eines Arztes notwendig, muss der Verletzte keine 10 Euro zahlen, da sich die Rechtsänderung nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung bezieht. Ebenso muss bei einem Arbeits- oder Schulunfall keine Krankenkassenkarte vorgelegt werden.



Versicherungsschutz für Wahlhelfer

Bei der Landtagswahl am 28. September 2008 sorgen wieder tausende von ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für einen reibungslosen Ablauf. Sie beantworten zum Beispiel Fragen zum Wahlzettel und zählen nach Schließung der Wahllokale die abgegebenen Stimmen aus.

Ereignet sich dabei oder auf den mit ihrer Tätigkeit verbundenen Wegen ein Unfall, stehen Wahlhelfer unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung – und das beitragsfrei, denn die Kommunen tragen die Kosten.

Die Unfallkasse bezahlt im Falle eines Unfalles die Kosten für die Heilbehandlung, notwendige weitergehende medizinische und berufliche Rehabilitationsmaßnahmen und gewährt bei schweren bleibenden Unfallfolgen eine Unfallrente.

Wahlhelfer sollten einen Unfall möglichst umgehend dem zuständigen Wahlleiter melden, der gibt die Meldung weiter an die Unfallkasse, die sich dann mit dem Versicherten in Verbindung setzt.



nach oben
Unfallkasse München - Ungererstr. 71 - 80805 München
Tel: 089 36093-200 - Fax: 089 36093-202