Arbeits- und Schulunfälle
Arbeitsunfälle sind Unfälle, die Versicherte infolge ihrer beruflichen
oder sonst versicherten Tätigkeit erleiden.
Als Arbeitsunfälle gelten ferner Unfälle bei Erstbeschaffung von
Arbeitsgeräten auf Veranlassung des Unternehmers sowie bei Verwahrung,
Beförderung, Instandhaltung oder Erneuerung eines Arbeitsgerätes
auf einem mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren
Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit.
Versicherungsschutz besteht auch bei Familienheimfahrten wenn Versicherte
den unmittelbaren Weg nach oder von der Arbeitsstätte verlassen, um ihr
Kind wegen der beruflichen Abwesenheit der Eltern fremder Obhut anzuvertrauen
auf Umwegen als Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft nach oder von dem Ort der
Tätigkeit.
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