Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der
Berufskrankheiten-Verordnung
bezeichnet sind und die sich Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit
zuziehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden im Einzelfall auch andere Krankheiten
wie eine Berufskrankheit anerkannt. Der Verdacht auf eine Berufskrankheit
muss dem Unfallversicherungsträger
gemeldet
werden.
Berufskrankheiten-Anzeige
Unternehmer und Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit
an den Unfallversicherungsträger zu melden. Für verbindliche Vordrucke:
•
Meldung Ärzte
(als *.pdf)
•
Meldung Unternehmer
(als *.pdf)
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