Berufskrankheiten



Berufskrankheiten sind Krankheiten, die in der Berufskrankheiten-Verordnung bezeichnet sind und die sich Versicherte durch ihre versicherte Tätigkeit zuziehen.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden im Einzelfall auch andere Krankheiten wie eine Berufskrankheit anerkannt. Der Verdacht auf eine Berufskrankheit muss dem Unfallversicherungsträger gemeldet werden.


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Unternehmer und Ärzte sind verpflichtet, den Verdacht auf eine Berufskrankheit an den Unfallversicherungsträger zu melden. Für verbindliche Vordrucke:

Meldung Ärzte (als *.pdf)
Meldung Unternehmer (als *.pdf)



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Unfallkasse München - Ungererstr. 71 - 80805 München
Tel: 089 36093-200 - Fax: 089 36093-202