Entschädigung
Die Unfallkasse München ist als Träger der gesetzlichen
Unfallversicherung zuständig für Angestellte und Arbeiter der Landeshauptstadt
München und ihrer Unternehmen, ehrenamtlich für die Landeshauptstadt
München Tätige, Blut-, Gewebe- und Organspender, Kinder und Schüler
in städtischen Tageseinrichtungen und Schulen sowie unentgeltlich tätige
Pflegepersonen und Beschäftigte in Münchner Privathaushaltungen.
Von der Versicherung durch die gemeindlichen Unfallversicherungsträger
sind ausgenommen Beschäftigte in kommunalen Verkehrs- und Versorgungsunternehmen
(Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerke) sowie in gemeindlichen landwirtschaftlichen
Unternehmen, wie städt. Güter, Gartenbau und Friedhöfe. Für
diese Personen ist die jeweilige Fach-Berufsgenossenschaft zuständig.
Insgesamt sind ca. 290.000 Menschen bei Arbeit- und Wegeunfällen sowie
Berufskrankheiten bei der Unfallkasse München versichert.
Näheres zur Zuständigkeit ergibt sich aus §§ 3, 4 der
Satzung.
Im Bereich der allgemeinen Unfallversicherung sind u.a. versichert:
- Angestellte und Arbeiter
- der Landeshauptstadt München
- der angeschlossenen Unternehmen, wie z.B. Münchenstift gGmbH,
Gewofag, GWG, Olympiapark München, Messe München
- der Stadtsparkasse München
- der Stadtwerke, Badebetriebe
- private Haushaltshilfen
- unentgeltlich tätige Pflegepersonen
- ehrenamtlich für die Landeshauptstadt München Tätige
- Personen in Hilfeleistungsunternehmen oder im Zivilschutz (freiwillige
Feuerwehren, ASB, Johanniter, DLRG etc.)
- Blut-, Gewebe- und Organspender
Im Bereich der Schüler Unfallversicherung sind u.a. versichert:
Kinder
- Kinderkrippen
- Kindergärten
- Kinderhorten
Schüler
- in allgemein bildenden Schulen und den unmittelbar zusammenwirkenden
Mittagsbetreuungen
- in Sonderschulen
- in berufsbildenden Schulen
sofern die Landeshauptstadt München Sachkostenträger dieser Einrichtungen
ist.
nach oben