Haushaltshilfen



In Privathaushalten beschäftigte Personen (Haushaltshilfen, Babysitter, Putzkräfte, Haushälterinnen, Gartenhilfen, Pflegepersonen) sind gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr.1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VII), unabhängig vom Alter (also auch Rentner) und von der Höhe des Einkommens. Der Arbeitgeber (Haushaltsvorstand) ist verpflichtet, die Beschäftigung binnen einer Woche dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden ( § 192 SGB VII).




Geringfügig Beschäftigte (sog. Minijobber) in Privathaushalten sind bei der Minijobzentrale Knappschaft-Bahn-See anzumelden Eine geringfügige Beschäftigung liegt insbesondere vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 EUR nicht übersteigt. Eine zusätzliche Anmeldung bei der Unfall-kasse München ist für diesen Personenkreis nicht erforderlich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Haushaltsscheckverfahren selbst oder zur geringfügigen Beschäftigung ausschließlich an die Minijobzentrale (45155 Essen, Tel. 01801/200504 oder im Internet unter www.minijob-zentrale.de). Dort erhalten Sie auch Formulare und Informationsmaterial zum Haushaltsscheckverfahren.

Alle Beschäftigen in Privathaushalten, die nicht im Haushaltsscheckverfahren gemeldet sind, sind direkt bei der Unfallkasse München zu melden. Hierzu können Sie unser Anmeldeformular nutzen oder einfach per Fax unter 089/36093-202.

Weitere Informationen und die Höhe der Beiträge zur Gesetzlichen Unfallversicherung für Personen, die in Privathaushalten beschäftigt sind, können Sie unserem Merkblatt entnehmen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch für weitere Fragen zur Verfügung (089/36093-200).



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Unfallkasse München - Ungererstr. 71 - 80805 München
Tel: 089 36093-200 - Fax: 089 36093-202