Haushaltshilfen
In Privathaushalten beschäftigte Personen (Haushaltshilfen, Babysitter,
Putzkräfte, Haushälterinnen, Gartenhilfen, Pflegepersonen) sind
gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr.1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
– SGB VII), unabhängig vom Alter (also auch Rentner) und von der
Höhe des Einkommens. Der Arbeitgeber (Haushaltsvorstand) ist verpflichtet,
die Beschäftigung binnen einer Woche dem zuständigen Unfallversicherungsträger
zu melden ( § 192 SGB VII).

Geringfügig Beschäftigte (sog. Minijobber) in Privathaushalten sind
bei der Minijobzentrale Knappschaft-Bahn-See anzumelden Eine geringfügige
Beschäftigung liegt insbesondere vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser
Beschäftigung regelmäßig im Monat 400 EUR nicht übersteigt.
Eine zusätzliche Anmeldung bei der Unfall-kasse München ist für
diesen Personenkreis nicht erforderlich. Bitte wenden Sie sich bei Fragen
zum Haushaltsscheckverfahren selbst oder zur geringfügigen Beschäftigung
ausschließlich an die Minijobzentrale (45155 Essen, Tel. 01801/200504
oder im Internet unter
www.minijob-zentrale.de).
Dort erhalten Sie auch Formulare und Informationsmaterial zum Haushaltsscheckverfahren.
Alle Beschäftigen in Privathaushalten, die nicht im Haushaltsscheckverfahren
gemeldet sind, sind direkt bei der Unfallkasse München zu melden. Hierzu
können Sie unser
Anmeldeformular
nutzen oder einfach per Fax unter 089/36093-202.
Weitere Informationen und die Höhe der Beiträge zur Gesetzlichen
Unfallversicherung für Personen, die in Privathaushalten beschäftigt
sind, können Sie unserem
Merkblatt
entnehmen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch
für weitere Fragen zur Verfügung (089/36093-200).
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