Babysitter / Tagesmütter und - väter
Kinder in der Tagespflege sind gesetzlich unfallversichert.
Seit Oktober 2005 stehen auch Kinder unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung, die bei Tagesmüttern oder – vätern
betreut werden. Bisher galt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz
nur für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Krippen, Kindergärten,
Schulen und Horten.
Passiert einem Kind während der Tagespflege ein Unfall, hat es jetzt
Anspruch auf das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung.
Es umfasst die Kosten der Heilbehandlung ebenso wie Rehabilitationskosten.
Selbst Rentenzahlungen sind möglich, falls nach einem versicherten
Unfall dauerhafte Gesundheitsschäden bleiben. Der Unfallversicherungsschutz
erstreckt sich auch auf die Wege zur und von der Tagespflegeperson. Nicht
versichert ist die Betreuung der eigenen Kinder durch die Tagespflegeperson.
Für Kinder, die in einer privat organisierten Tagespflege ohne Vermittlung
des Jugendamtes betreut werden, besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Jugendamt
die Pflegeperson und ihre Tätigkeit als geeignet anerkennt.
Diese Anerkennung ist auch Grundlage für die Vermittlung von Kindern
und die Bezahlung der Tagespflegepersonen durch das Jugendamt.
Ansprechpartner für spezielle Fragen ist die Bayerische Landesunfallkasse
als zuständiger gesetzlicher Unfallversicherungsträger, Ungererstr. 71,
80805 München, Tel. 089 – 36093-0.
Gesetzliche Unfallversicherung für Tagespflegepersonen
Tagesmütter und –väter selbst sind bei ihrer Tätigkeit
und auf den damit verbundenen Wegen ebenfalls gesetzlich unfallversichert.
Betreuen sie Kinder von verschiedenen Familien, gelten Sie als selbständig
Tätige und sind bei der:
- Gesundheitsdienst- und Wohlfahrtspflegeberufsgenossenschaft pflichtversichert
www.bgw-online.de
Betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater nur
Kind(er) aus einer Familie oder Kinder in deren Familienhaushalt, liegt
eine abhängige Beschäftigung zu dem betreuenden Haushalt vor.
- Unfallversicherungsschutz besteht dann bei den kommunalen Unfallversicherungsträgern.
Im Bereich der Landeshauptstadt München ist die Unfallkasse München
zuständig. In Bayern der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband,
Ungererstr. 71, 80805 München, www.guvv-bayern.de
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Kinder sicher
betreuen" Informationen für Tagesmütter und Tagesväter,
die bei der Unfallkasse München unter Tel. 089/36093-200 oder info@ukmuenchen.de angefordert werden kann.
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