Babysitter / Tagesmütter und - väter





Kinder in der Tagespflege sind gesetzlich unfallversichert.

Seit Oktober 2005 stehen auch Kinder unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, die bei Tagesmüttern oder – vätern betreut werden. Bisher galt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nur für Kinder in Kindertageseinrichtungen, Krippen, Kindergärten, Schulen und Horten.
Passiert einem Kind während der Tagespflege ein Unfall, hat es jetzt Anspruch auf das gesamte Leistungsspektrum der gesetzlichen Unfallversicherung. Es umfasst die Kosten der Heilbehandlung ebenso wie Rehabilitationskosten. Selbst Rentenzahlungen sind möglich, falls nach einem versicherten Unfall dauerhafte Gesundheitsschäden bleiben. Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Wege zur und von der Tagespflegeperson. Nicht versichert ist die Betreuung der eigenen Kinder durch die Tagespflegeperson. Für Kinder, die in einer privat organisierten Tagespflege ohne Vermittlung des Jugendamtes betreut werden, besteht ebenfalls kein Versicherungsschutz.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Jugendamt die Pflegeperson und ihre Tätigkeit als geeignet anerkennt.
Diese Anerkennung ist auch Grundlage für die Vermittlung von Kindern und die Bezahlung der Tagespflegepersonen durch das Jugendamt.

Ansprechpartner für spezielle Fragen ist die Bayerische Landesunfallkasse als zuständiger gesetzlicher Unfallversicherungsträger, Ungererstr. 71, 80805 München, Tel. 089 – 36093-0.

Gesetzliche Unfallversicherung für Tagespflegepersonen

Tagesmütter und –väter selbst sind bei ihrer Tätigkeit und auf den damit verbundenen Wegen ebenfalls gesetzlich unfallversichert. Betreuen sie Kinder von verschiedenen Familien, gelten Sie als selbständig Tätige und sind bei der:
Betreut eine Tagesmutter oder ein Tagesvater nur Kind(er) aus einer Familie oder Kinder in deren Familienhaushalt, liegt eine abhängige Beschäftigung zu dem betreuenden Haushalt vor.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Kinder sicher betreuen" Informationen für Tagesmütter und Tagesväter, die bei der Unfallkasse München unter Tel. 089/36093-200 oder info@ukmuenchen.de angefordert werden kann.



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Unfallkasse München - Ungererstr. 71 - 80805 München
Tel: 089 36093-200 - Fax: 089 36093-202