Häusliche Pflege



Häusliche Pflege ist gesetzlich versichert.

Wer Verwandte, Freunde, Nachbarn zu Hause pflegt, nimmt eine sehr wichtige gesellschaftliche Aufgabe wahr. Die Helfer erhalten für ihren Einsatz und ihre Bemühungen von der Pflegekasse ein entsprechendes Pflegegeld als finanzielle Anerkennung. Erfolgt die Pflege in diesem Rahmen und wird nicht erwerbsmäßig ausgeführt, besteht darüber hinaus bei Unfällen während der häuslichen Pflege auch gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.

Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten in den Bereichen Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung. Diese müssen aber überwiegend dem Pflegenden zugute kommen und nicht im vordergründigen Interesse der Familie oder der Wohngemeinschaft erfolgen (z.B. Essen kochen). Auch Unfälle auf dem Weg zum Pflegebedürftigen und zurück sowie der Einkauf von Lebensmitteln sind versichert, wenn die Versorgung des Pflegebedürftigen der Anlass für den Weg war.

Unter diesen Bedingungen ist der Versicherungsschutz für die Pflegenden beitragsfrei.
Die Kosten übernehmen die Städte, Landkreise und Gemeinden als Mitglieder der Unfallkassen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.

Die Unfallkasse München prüft erst nach einem Unfall, ob die Voraussetzungen für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz erfüllt waren. Bei einem Unfall oder einer Berufskrankheit erhalten die Pflegepersonen die gleichen Leistungen wie alle Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, je nach Art und Schwere der Verletzungen oder Erkrankung.





Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Zu Hause pflegen". Die Broschüre kann bei der Unfallkasse München unter Tel. 089/36093-200 oder info@ukmuenchen.de angefordert werden.

Download der Broschüre "Zu Hause plegen" als .pdf



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Unfallkasse München - Ungererstr. 71 - 80805 München
Tel: 089 36093-200 - Fax: 089 36093-202