Häusliche Pflege
Häusliche Pflege ist gesetzlich versichert.
Wer Verwandte, Freunde, Nachbarn zu Hause pflegt, nimmt eine sehr wichtige
gesellschaftliche Aufgabe wahr. Die Helfer erhalten für ihren Einsatz
und ihre Bemühungen von der Pflegekasse ein entsprechendes Pflegegeld
als finanzielle Anerkennung. Erfolgt die Pflege in diesem Rahmen und wird
nicht erwerbsmäßig ausgeführt, besteht darüber hinaus
bei Unfällen während der häuslichen Pflege auch gesetzlicher
Unfallversicherungsschutz.
Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten in
den Bereichen Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung.
Diese müssen aber überwiegend dem Pflegenden zugute kommen und nicht
im vordergründigen Interesse der Familie oder der Wohngemeinschaft erfolgen
(z.B. Essen kochen). Auch Unfälle auf dem Weg zum Pflegebedürftigen
und zurück sowie der Einkauf von Lebensmitteln sind versichert, wenn
die Versorgung des Pflegebedürftigen der Anlass für den Weg war.
Unter diesen Bedingungen ist der Versicherungsschutz für die Pflegenden
beitragsfrei.
Die Kosten übernehmen die Städte, Landkreise und Gemeinden als Mitglieder
der Unfallkassen. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Die Unfallkasse München prüft erst nach einem Unfall, ob die Voraussetzungen
für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz erfüllt waren. Bei
einem Unfall oder einer Berufskrankheit erhalten die Pflegepersonen die gleichen
Leistungen wie alle Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung, je nach
Art und Schwere der Verletzungen oder Erkrankung.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Broschüre "Zu Hause pflegen".
Die Broschüre kann bei der Unfallkasse München unter Tel. 089/36093-200
oder info@ukmuenchen.de angefordert werden.
Download der Broschüre
"Zu Hause plegen" als .pdf
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