Wer ist versichert?



In Privathaushalten beschäftigte Personen ,wie sind gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs.1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch - SGB VII), unabhängig vom Alter und von der Höhe des Einkommens.

Im Stadtgebiet München ist die Unfallkasse München der zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Außerhalb des Stadtgebietes ist die Bayerische Gemeindeunfallversicherung zuständig (www.bayerguvv.de).

Kein Versicherungsschutz besteht bei Tätigkeiten, die mit der eigentlichen Beschäftigung in keinem sachlichen Zusammenhang stehen. Diese sind dem privaten Bereich zuzurechnen, sog. "eigenwirtschaftliche Tätigkeiten". Sie dienen nicht dem Haushalt, sondern den persönlichen Interessen des Versicherten.



In welchen Fällen ist die Unfallkasse München nicht zuständig?
  1. Arzt-, Zahnarzt- und Tierhaushalte, wenn zwischen Praxis und Haushalt eine räumliche Einheit (ein Grundstück oder benachbarte Grundstücke) besteht oder - bei räumlicher Trennung - wenn die Tätigkeit in der Praxis mehr als 50% der Gesamttätigkeit ausmacht.
  2. Haushalte, die so eng mit einer Bäckerei, Metzgerei oder Gastwirtschaft verbunden sind, dass sich die Haushaltstätigkeit als Bestand dieser gewerblichen Unternehmen darstellt.
  3. Haushalte, in denen Personen beschäftigt werden, die aufgrund eines Arbeitsverhältnisses sowohl im Gewerbebetrieb, als auch im Haushalt des Haushaltvorstandes tätig sind und wenn die Tätigkeit im Gewerbebetrieb die Hälfte oder mehr als die Hälfte der Gesamttätigkeit ausmacht.
  4. Landwirtschaftliche Haushalte. Das sind Haushalt, die einem landwirtschaftlichen Unternehmen wesentlich dienen.
  5. Nicht gesetzlich unfallversichert sind Aupairs.




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Unfallkasse München - Ungererstr. 71 - 80805 München
Tel: 089 36093-200 - Fax: 089 36093-202