Wer ist versichert?
In Privathaushalten beschäftigte Personen ,wie
sind gesetzlich unfallversichert (§ 2 Abs.1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch -
SGB VII), unabhängig vom Alter und von der Höhe des Einkommens.
Im Stadtgebiet München ist die Unfallkasse München der zuständige
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Außerhalb des Stadtgebietes
ist die Bayerische Gemeindeunfallversicherung zuständig (
www.bayerguvv.de).
Kein Versicherungsschutz besteht bei Tätigkeiten, die mit der eigentlichen
Beschäftigung in keinem sachlichen Zusammenhang stehen. Diese sind dem
privaten Bereich zuzurechnen, sog. "eigenwirtschaftliche Tätigkeiten".
Sie dienen nicht dem Haushalt, sondern den persönlichen Interessen des
Versicherten.
In welchen Fällen ist die Unfallkasse München nicht zuständig?
- Arzt-, Zahnarzt- und Tierhaushalte, wenn zwischen Praxis und Haushalt
eine räumliche Einheit (ein Grundstück oder benachbarte Grundstücke)
besteht oder - bei räumlicher Trennung - wenn die Tätigkeit
in der Praxis mehr als 50% der Gesamttätigkeit ausmacht.
- Haushalte, die so eng mit einer Bäckerei, Metzgerei oder Gastwirtschaft
verbunden sind, dass sich die Haushaltstätigkeit als Bestand dieser
gewerblichen Unternehmen darstellt.
- Haushalte, in denen Personen beschäftigt werden, die aufgrund eines
Arbeitsverhältnisses sowohl im Gewerbebetrieb, als auch im Haushalt
des Haushaltvorstandes tätig sind und wenn die Tätigkeit im
Gewerbebetrieb die Hälfte oder mehr als die Hälfte der Gesamttätigkeit
ausmacht.
- Landwirtschaftliche Haushalte. Das sind Haushalt, die einem landwirtschaftlichen
Unternehmen wesentlich dienen.
- Nicht gesetzlich unfallversichert sind Aupairs.
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