Was leisten wir?
Die Unfallkasse München hat die Aufgabe, die Gesundheit seiner Versicherten
nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit wieder herzustellen und sie wieder
ins Berufsleben zu integrieren.
Zunächst einmal zahlt die Unfallkasse München alle anfallenden Arzt-
und Krankenhauskosten und alle sonstigen Kosten des Heilverfahrens. Darüber
hinaus betreut sie das Heilverfahren und bietet je nach Fall und Schwere der
gesundheitlichen Beeinträchtigung:
z.B.:
- Ärztlich verordneter Rehabilitationssport
- Reisekosten im Zusammenhang mit der Rehabilitation
- behindertengerechter Umbau der Wohnung
- Beschaffung eines behindertengerechten Autos
Persönliche Betreuung und Beratung der Verletzten und ihrer Familien
ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg der Rehabilitation, qualifizierte Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter beraten und betreuen die Verletzten.
Ein Beispiel:
Eine Haushaltshilfe der Familie M. war für alle Bereiche im Haushalt
eingestellt worden. Ab und zu kochte sie auch für die Familie. Deshalb
wollte sie Lebensmittel aus dem Keller holen. Auf der Kellertreppe
rutschte sie aus und erlitt einen Unfall. Diagnose: Brustwirbelbruch, Querschnittslähmung.
Nichts ist mehr so wie es war!
Auf den Unfall folgte eine mehrmonatige Rehabilitationsphase, Rollstühle,
ein Therapierad und andere Hilfsmittel mussten angeschafft werden. Da das
Haus der Verletzten nicht rollstuhlgerecht war, waren Umbaumaßnahmen
erforderlich, die rund 140.000 Euro kosteten. Zusätzlich bekommt sie
eine Rente.
Gesetzliche Grundlage ist das SBG VII
(Sozialgesetzbuch Teil Sieben). Dort sind die Leistungen aufgeführt,
die wir zu erbringen haben.
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