Pressemitteilungen



Umzug der Unfallkasse München zum 20.02.10 in neues Dienstgebäude
München, im Januar 2010
Die Unfallkasse München, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Beschäftigten der Landeshauptstadt München wird am 20. Februar 2010 an einen neuen Standort umziehen.

Die Dienststelle ist ab 22.02.2010 unter folgender Adresse zu erreichen:

Unfallkasse München
Ungererstr. 71, 80805 München
Tel. 089 - 36093 - 200 (Zentrale), Fax 089 - 36093 - 202


Die bekannten Telefon- und Fax-Nummern werden sich aufgrund des Umzuges ändern. Internet- und E-Mail-Adressen behalten unverändert Ihre Gültigkeit. Auch stehen den Mitgliedern und Versicherten die bisherigen Ansprechpartner in gewohnter Zuverlässigkeit zu Verfügung.



Unfallkasse München unterstützt die Münchner Schulweghelfer
München, im Januar 2010
Die gelbe Warnkleidung der Schulweghelferinnen und Schulweghelfer gehört an Schultagen morgens und mittags zum Straßenbild unserer Stadt und signalisiert den Autofahrern:
Achtung Schulkinder.

Fast 600 Frauen und Männer stehen ehrenamtlich bei jedem Wetter an gefährlichen Kreuzungen und Straßenübergängen und winken die Kinder sicher über die Straße.

Um die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer sicherer zu machen, leistet die Unfallkasse München seit Jahren einen Zuschuss für die Beschaffung der leuchtend gelben, hochwertigen Warn- und Wetterschutzkleidung.
Dieser Zuschuss wird für das Jahr 2010 wie bereits in 2009 wiederum 25.000 Euro betragen.

Den Schulweghelferinnen und - helfern ist es ganz wesentlich zu verdanken, dass Münchner Kinder auf dem Schulweg sehr selten Verkehrsunfälle erleiden und an den von ihnen gesicherten Übergängen sich seit Jahrzehnten kein tödlicher Schulwegunfall mehr ereignet hat.



Unfallkasse München erhöht den Zuschuss für die Münchner Schulweghelfer
München, im Januar 2008
Die gelbe Warnkleidung der Schulweghelferinnen und Schulweghelfer gehört an Schultagen morgens und mittags zum Straßenbild unserer Stadt und signalisiert den Autofahrern: Achtung Schulkinder.

Fast als 700 Frauen und Männer stehen ehrenamtlich bei jedem Wetter an gefährlichen Kreuzungen und Straßenübergängen und winken die Kinder sicher über die Straße.

Um die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer sicherer zu machen, leistet die Unfallkasse München seit Jahren einen Zuschuss von 20.000 EUR für die Beschaffung der leuchtend gelben, hochwertigen Warn- und Wetterschutzkleidung.
Dieser Zuschuss wird für das Jahr 2008 um 25% auf 25.000 Euro erhöht. Die Erhöhung zeigt welche hohe Wertschätzung die Schulweghelferinnen und Schulweghelfer bei der Unfallkasse München haben.




Den Schulweghelferinnen und – helfern ist es ganz wesentlich zu verdanken, dass Münchner Kinder auf dem Schulweg sehr selten Verkehrsunfälle erleiden und an den von ihnen gesicherten Übergängen sich seit Jahrzehnten kein tödlicher Schulwegunfall mehr ereignet hat.



Infektionskrankheiten sind bei Ärzten und Pflegepersonal die Gesundheitsgefahr Nummer 1;
Auch Haut- und Wirbelsäulenerkrankungen kommen häufiger vor als in anderen Berufsgruppen
BUK, München, April 2006
- Eine Ansteckung mit Hepatitis oder TBC - das ist nach wie vor eine allgegenwärtige Gefahr für Beschäftigte im Gesundheitsdienst. Infektionskrankheiten stehen laut Berufskrankheiten-Statistik bei Ärzten, Medizinischen Fachberufen und Pflegekräften an erster Stelle. Sie sind in diesem Bereich deutlich stärker vertreten als in allen anderen Berufsgruppen. Das gilt auch für Haut- und Wirbelsäulenerkrankungen. Darauf weist - anlässlich des morgigen Weltgesundheitstages - der Bundesverband der Unfallkassen in München (BUK) hin.

Bei den Infektionskrankheiten steigen die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit stetig an. Insgesamt 167 Fälle wurden im Gesundheitsdienst im Jahr 2004 von den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand anerkannt. Häufig geht dabei die Ansteckung mit Stich- und Schnittverletzungen einher. Beispielsweise Hepatitis B oder HIV werden über das Blut übertragen. Hinzu kommen weitere 26 anerkannte Berufskrankheiten, die durch Parasitenbefall wie Krätzmilben verursacht wurden.

Auf Platz zwei der Gesundheitsgefährdungen rangieren die Hauterkrankungen. Allergien sowie Hautbelastungen durch häufiges Händewaschen und das Tragen von Schutzhandschuhen sind im Gesundheitsdienst ein besonderes Problem. 74 anerkannte Berufskrankheiten registrierte der Bundesverband der Unfallkassen in diesem Bereich im Jahr 2004.

Die bandscheibenbedingten Erkrankungen der Wirbelsäule lagen an dritter Stelle. 14 Fälle wurden hier im Jahr 2004 als Berufskrankheiten anerkannt. Gerade das Heben von Patienten etwa vom Bett in den Rollstuhl oder vom Rollstuhl in die Badewanne stellt beim Pflegepersonal eine erhebliche Belastung für den Rücken dar.

Auch die psychischen Belastungen sind im Gesundheitsdienst ein Problemfeld. Stress, Schichtdienst oder traumatisierende Ereignisse etwa durch die Begegnung mit Schwerverletzten oder die Arbeit auf einer Kinderkrebsstation beanspruchen die Beschäftigten. Vor allem in der Psychatrie sind auch gewalttätige Übergriffe von Patienten keine Einzelfälle.

Die Unfallkassen versuchen mit einer Vielzahl präventiver Maßnahmen diesen Gefährdungen entgegen zu wirken. Eine Liste mit Broschüren für den Gesundheitsdienst ist beispielsweise auf der Homepage des BUK (www.unfallkassen.de) unter "Arbeits- und Gesundheitsschutz / Gesundheitsdienst / Vorschriften, Regeln und Broschüren für den Gesundheitsdienst" zu finden. Ganz aktuell hat der BUK auch eine CD-Rom zum Thema "Rückengerechtes Arbeiten im Gesundheitsdienst" herausgegeben. Sämtliche Informationsmaterialien können beim jeweiligen Unfallversicherungsträger (Adressen unter www.unfallkassen.de) bestellt werden. Außerdem startet im kommenden Jahr eine großangelegte Präventionskampagne zum Thema "Hautschutz", an der sich die Unfallkassen zusammen mit anderen Institutionen beteiligen werden.

Der BUK ist der Dachverband der Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen (Adressen unter www.unfallkassen.de). Im Bereich Gesundheitsdienst sind bei ihnen alle Beschäftigten versichert, die in Einrichtungen mit öffentlicher Trägerschaft arbeiten. Die Beschäftigten sind durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten geschützt. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten betreiben die Unfallkassen Prävention und Gesundheitsförderung.

Diese Presseinformation finden Sie auch in digitaler Form unter www.unfallkassen.de, Stichwort: Presse.
Für Rückfragen: Roswitha Breuer-Asomaning, Sandra Pfitzner
Telefon: 089/6 22 72-163 oder -181, Fax: 089/6 22 72-200
E-mail: presse@unfallkassen.de



BUK gibt Handbuch zur Lehrergesundheit heraus
Gesünder arbeiten im täglichen Schul-Stress

BUK, München, im März 2006
Insgesamt 72 Prozent aller Lehrer in Deutschland gehen aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Pension. Bei der Hälfte von ihnen sind es psychische oder psychosomatische Erkrankungen. Diese alarmierenden Zahlen waren Anlass für den Bundesverband der Unfallkassen in München (BUK) ein Handbuch zum Thema "Lehrergesundheit" herauszugeben. Es soll Lehrern und Schulleitern helfen, die Situation in ihren Schulen zu verbessern.

Das Handbuch beschäftigt sich mit unterschiedlichen Aspekten der Lehrergesundheit. So gibt es u.a. Ratschläge zu einer umfassenden Schuldiagnose. Dabei geht es darum, die gesundheitsfördernden und gesundheitsgefährdenden Faktoren in der Schule festzustellen. Das Handbuch beschreibt außerdem den Aufbau eines erfolgreichen Projektmanagements und erklärt, wie die Wirksamkeit der eigenen Maßnahmen überprüft werden kann. Dabei stehen zwei Fragestellungen im Mittelpunkt: Wie lassen sich einerseits die Organisationsstrukturen in der Schule verändern und wie andererseits das individuelle Verhalten der Lehrer?

Grundlage des Handbuches ist das Modellprojekt "Betriebliche Gesundheitsförderung in berufsbildenden Schulen - Entwicklung von Maßnahmen und Strategien", das von 2003 bis 2005 in ausgewählten Schulen lief. Ziel war dabei, eine nachhaltige Gesundheitsförderung bei Berufsschullehrern anzustoßen. So wurden je nach Schule unter anderem Ruheräume für Lehrer eingerichtet, ein PC-Arbeitsplatz im Lehrerzimmer zur Verfügung gestellt, Trainings zu Entspannungstechniken und Sportgruppen angeboten. Außerdem beschäftigte man sich mit Themen wie "Umgang mit schwierigen Schülern", "Teambildung im Kollegium" und "bessere Konferenzgestaltung". Im Handbuch finden sich auch kurze Berichte von drei Schulen, die ihre Erfahrungen in dem Modellprojekt beschreiben.

Das Handbuch "Lehrergesundheit - Baustein einer guten gesunden Schule" ist in Zusammenarbeit mit der Deutschen Angestellten Krankenkasse und dem Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe erschienen. Es kann auf der Homepage des BUK (www.unfallkassen.de) unter einem Link auf der Startseite heruntergeladen werden. Der BUK ist der Spitzenverband der Gemeinde-Unfallversicherungsverbände und Unfallkassen. Bei ihnen sind die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, der Deutschen Bahn, der Post und Telekom, Haushaltshilfen sowie Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studierende gesetzlich gegen Unfälle versichert. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten unterstützen sie die Prävention von Unfällen in der Schule, bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin und betreiben Gesundheitsförderung. Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sorgen sie für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen die Unfallversicherungsträger zusätzlich eine Rente.

Diese Presseinformation finden Sie auch in digitaler Form unter www.unfallkassen.de, Stichwort: Presse.
Für Rückfragen: Roswitha Breuer-Asomaning, Sandra Pfitzner
Telefon: 089/6 22 72-163 oder -181, Fax: 089/6 22 72-200
E-mail: presse@unfallkassen.de



Frühjahrsputz: Arbeitgeber müssen Putzhilfen gesetzlich unfallversichern
München, im Februar 2006
Bald steht der große Frühjahrsputz an, und in vielen Haushalten unterstützen dann wieder Putzhilfen das Fensterputzen, Gardinenwaschen, Staubwischen & Co.
Ihre Arbeitgeber, die Haushaltsvorstände, sollten nicht vergessen, auch diese nur kurzfristig beschäftigten Hilfen zur gesetzlichen Unfallversicherung anzumelden. Dazu sind sie per Gesetz verpflichtet. Wer die Anmeldung „vergisst“, riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Darauf weist die Unfallkasse München hin: „Weder eine private Unfallversicherung der Hilfe selbst noch die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers sind bei Unfällen von Hausangestellten zuständig, das regelt allein die gesetzliche Unfallversicherung“, erläutert Unfallkassen-Geschäftsführer Wolfgang Grote.

Anmeldungen nimmt bis zu einem Lohn von monatlich 400 Euro („geringfügig Beschäftigte“) die Minijobzentrale entgegen (www.minijobzentrale.de, Telefon: 01801 200 504). Dieser Betrag ist zum Beispiel erreicht, wenn die Hilfe mehrere Putzjobs hat. Beträgt die gesamte Lohnsumme mehr als 400 Euro, muss die Hilfe direkt bei der zuständigen Unfallkasse oder dem zuständigen Gemeinde-Unfallversicherungsverband angemeldet werden. Für die bayerische Landshauptstadt ist die Unfallkasse München die richtige Adresse.
Im Falle eines Unfalls ist die Unfallkasse für alle Haushaltshilfen, auch für die, die über die Minijobzentrale versichert sind, die richtige Ansprechpartnerin.

Unfälle vermeiden
Tipps für den sicheren Frühjahrsputz:



„ Toter Winkel“: Kinder besonders gefährdet
Eltern sollten mit Kindern üben
München, im Januar 2006
Eltern, die ihre Kinder mit dem Straßenverkehr vertraut machen, sollten sie auch auf die Gefahr des toten Winkels hinweisen. Kinder sind besonders gefährdet, von rechts abbiegenden Brummis überrollt zu werden, da die LKW-Fahrer sie wegen ihrer geringen Größen noch leichter übersehen können als Erwachsene. Darauf weist die Unfallkasse München hin.

Der tote Winkel ist der Bereich auf der rechten Seite des LKW, den der Fahrer nicht einsehen kann. Er sieht durch das rechte Fenster den Raum neben dem Führerhaus und durch den rechten Außenspiegel den Bereich, der sich direkt neben dem Fahrzeug nach hinten erstreckt. Die dazwischen liegende Fläche in der Form eines spitzen Winkels von etwa dreißig Grad übersieht der Fahrer nicht, es sei denn, er hat einen zweiten Außenspiegel. Passanten, die sich im toten Winkel aufhalten, laufen deshalb völlig unerwartet Gefahr, vom rechten Hinterrad des LKWs überrollt zu werden. Die Hinterräder kommen dem Bordstein beim Abbiegen viel näher als die Vorderräder.

Tipps für Eltern:

Die Unfallkasse appelliert in diesem Zusammenhang auch an die Eltern, ihre Kinder nicht zu früh allein mit dem Fahrrad fahren zu lassen: „Warten Sie die Radfahrprüfung im vierten Schuljahr ab“, rät Unfallkassen-Geschäftsführer Wolfgang Grote und ergänzt, das „Kinder sogar erst mit 14 Jahren als sichere Radfahrer gelten.“



Unfallkasse München unterstützt Schulweghelfer
München, im Januar 2006
Die Unfallkasse München unterstützt die rund 700 Münchner Schulweghelferinnen und Schulweghelfer auch im Jahr 2006 wieder mit 20.000 Euro. Dieser Betrag wird zur Finanzierung der Ausrüstung als auch zur Bezahlung von Aufwandsentschädigungen zur Verfügung gestellt.
Bereits in den letzten Jahren hat die Unfallkasse München dieses Ehrenamt durch Zuschüsse gefördert.

Es ist der Unfallkasse München ein großes Anliegen, den bundesweit vorbildhaften Münchner Schulweghelferdienst zu unterstützen.
Dies gilt insbesondere der großen Einsatzbereitschaft der „gelben Engel“, die an jedem Schultag bei jedem Wetter ihren ehrenamtlichen Dienst für die Sicherheit unserer Kinder verrichten.
Ihnen ist es ganz wesentlich zu verdanken, dass Münchner Kinder auf dem Schulweg sehr selten Verkehrsunfälle erleiden und an den von Ihnen gesicherten Übergängen sich seit Jahrzehnten kein tödlicher Schulwegunfall ereignet hat.



Wer Angehörige pflegt, ist gesetzlich unfallversichert
Hilfsmittel erleichtern die Pflege
München, im Januar 2006
Wer einen als pflegebedürftig eingestuften Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt, steht automatisch und kostenlos unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird. Darauf weist die Unfallkasse München hin. Nach Schätzungen der Unfallkasse sind damit in München rund 20.000 Pflegepersonen, meistens Frauen, versichert, „oft ohne es zu wissen“, sagt Unfallkassen-Geschäftsführer Wolfgang Grote.
Versichert sind alle Unfälle, die während der Pflege und auf den mit ihr verbundenen Wegen passieren. Nicht versichert sind dagegen hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die nicht allein dem Pflegebedürftigen zugute kommen, etwa das Essen kochen für die gesamte Familie.

Die häusliche Pflege ist oft ein Kraftakt, vor allem wenn der Pflegebedürftige seine Position nicht mehr selbst verändern kann und dafür auf die Hilfe der Pflegeperson angewiesen ist. Die wiederum bewegt dann pro Tag oft mehr Gewicht als ein Kraftsportler. Die Folgen sind oft Rückenbeschwerden, Schmerzen in Schultern und Knien oder ein verspannter Nacken. Oft reagiert auch die Haut der Pflegenden gereizt auf Seife, Salben und Tinkturen, mit denen der Pflegebedürftige gepflegt und behandelt werden muss.
Die Unfallkasse empfiehlt deshalb pflegenden Angehörigen den Einsatz von Hilfsmitteln wie Aufrichthilfen, Drehtellern oder Gleitmatten, die das Heben und Tragen der pflegebedürftigen Menschen deutlich erleichtern. Eine Hautschutzsalbe, die vor der Pflegetätigkeit aufgetragen wird und Schutzhandschuhe entlasten den Säureschutzmantel der Haut und beugen so Entzündungen und Allergien vor.



Skifreizeit mit Unfallfolgen
Schüler sind bei schulischen Skitouren gesetzlich unfallversichert
München, im Dezember 2005
Kinder, die auf einer von ihrer Schule organisierten Skifreizeit verunglücken, haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die Unfallkasse München aus Anlass der laufenden Skisaison hin, die viele Klassen für eine Skifreizeit nutzen.
Zum Umfang des Versicherungsschutzes erläutert Unfallkassen-Geschäftsführer Wolfgang Grote: „Sobald eine Skifreizeit als schulische Veranstaltung anerkannt ist, sind die Schüler bei beaufsichtigten, gemeinsam unternommenen sportlichen Aktivitäten gesetzlich unfallversichert. Dabei ist es egal, ob die Skifreizeit in Deutschland oder im Ausland stattfindet.“ Nicht egal ist die Unfall-Prävention: Lehrer und Schüler sollten sich ausreichend lange im Sportunterricht auf die Skifreizeit vorbereiten, um Unfälle zu vermeiden.

Ein Beispiel für den Versicherungsschutz: Ein Schüler verliert bei einer Abfahrt die Kontrolle über seine Ski, baut einen schweren Sturz, muss mit mehreren Knochenbrüchen in ein Krankenhaus transportiert und dort aufwendig behandelt werden. „Die Kosten für die medizinische Behandlung und den Rücktransport bei medizinischer Notwendigkeit trägt bei so einem Fall grundsätzlich die Unfallkasse. An diese Leistungen können weitere anknüpfen, etwa eine Rehabilitation mit Krankengymnastik oder Förderunterricht“, so Grote.
Aber es gibt Ausnahmen. Verlängert beispielsweise ein Schüler den Aufenthalt in den Bergen, weil seine Eltern nachgekommen sind, dann ist er bei Unfällen, die in dieser Zeit passieren, nicht mehr gesetzlich unfallversichert.

Die Unfallkasse München ist für die bayerische Landeshauptstadt Ansprechpartnerin für die ge-setzliche Schülerunfallversicherung mit rund 180.000 versicherten Schülerinnen und Schülern. Ihr wurden 2004 rund 12.800 Schülerunfälle gemeldet.



Weniger Papierkram für Privathaushalte
Bei Minijobs gibt's die Unfallversicherung jetzt per Haushaltsscheck
(BUK, München im Dezember 2005) - Die Beschäftigung von privaten Haushaltshilfen wird jetzt noch einfacher. Denn: Ab dem 1. Januar 2006 übernimmt die Minijob-Zentrale bei Minijobs in Privathaushalten nun auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist der Bundesverband der Unfallkassen hin. Die Unfallversicherung wird damit also in Zukunft in das Haushaltsscheckverfahren integriert. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden dann - zusammen mit den anderen Abgaben - von der Minijob-Zentrale eingezogen. Anmeldung und Beitragszahlung erfolgen also nicht mehr gesondert beim jeweiligen Unfallversicherungsträger. Für die privaten Arbeitgeber bedeutet das weniger Papierkram.

Die neue Regelung gilt für alle geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten, also für Minijobs bis zu einem monatlichen Entgelt von 400 Euro. Die An- und auch die Abmeldung erfolgt bei der Minijob-Zentrale einfach mit dem so genannten Haushaltsscheck. Er kann unter www.minijob-zentrale.de heruntergeladen oder bei der Minijob-Zentrale zum Ortstarif unter der Telefonnummer 01801 200 504 bestellt werden. Sobald der Haushaltsscheck für die Haushaltshilfe eingegangen ist, informiert dann die Minijob-Zentrale den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger.

Der Unfallversicherungsbeitrag für geringfügig Beschäftigte, die im Haushaltsscheckverfahren angemeldet worden sind, beträgt ab dem 1. Januar 2006 einheitlich 1,6 Prozent des Entgeltes. Für einzelne private Arbeitgeber kann das unter Umständen eine Erhöhung des bisherigen pauschalen Beitrages bedeuten. Das gilt insbesondere dann, wenn das Gehalt für die Haushaltshilfe nahe an der
Maximalgrenze von 400 Euro liegt.

Der Beitrag wird - zusammen mit den übrigen Abgaben - zweimal jährlich jeweils zum 15. Januar und zum 15. Juli für das vorangegangene Halbjahr im Lastschriftverfahren erhoben. Die erste Beitragszahlung für 2006 wird also zum 15. Juli 2006 fällig. Neben dem Unfallversicherungsbeitrag müssen die privaten Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale Abgaben für die Kranken- und Rentenversicherung (10 Prozent des Entgeltes) sowie die einheitliche Pauschsteuer (zwei Prozent des Entgeltes) zahlen.

Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ändern sich nicht. Der private Arbeitgeber wird durch sie vor Ansprüchen der Haushaltshilfe im Falle eines Unfalls geschützt. Der Unfallversicherungsträger übernimmt im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls die Kosten für die Heilbehandlung und Rehabilitation. In schweren Fällen wird auch eine Rente bezahlt.

Keine Auswirkungen haben die Neuerungen auf Haushaltshilfen mit einem monatlichen Entgelt über 400 Euro. Sie müssen auch weiterhin direkt beim zuständigen Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Eine formlose Anmeldung genügt.



Ehrenamtliche Helfer sind gesetzlich unfallversichert
(BUK, München im Dezember 2005) - Mehr als 20 Millionen Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich. Ihre Arbeit wird heute mit dem so genannten "Tag des Ehrenamtes" gewürdigt. Aber was ist eigentlich, wenn derjenige, der anderen hilft, selbst bei seinem Einsatz einen Unfall erleidet? Der Bundesverband der Unfallkassen in München klärt auf: Ehrenamtliche sind unter bestimmten Umständen bei Unfällen gesetzlich versichert.

So sind Menschen, die sich freiwillig und unentgeltlich bei Bund, Ländern, Gemeinden oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Einrichtung engagieren, automatisch vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz erfasst. Dazu gehören beispielweise  ehrenamtliche Richter und Schöffen, Wahlhelfer und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren. Auch Ehrenamtliche in anderen Hilfeleistungsunternehmen wie dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Arbeiter-Samariterbund sind versichert. Seit Anfang diesen Jahres besteht zudem für die ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen und Verbänden Unfallversicherungsschutz, wenn ein Auftrag der Kommunen vorliegt.

Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung der öffentlichen Hand tragen Bund, Länder und Gemeinden. Die Ehrenamtlichen selbst müssen keinen Beitrag zahlen. Versichert sind die ehrenamtliche Arbeit selbst, die direkten Wege dorthin und zurück sowie die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen. Ein Unfall sollte möglichst umgehend bei der Stelle angezeigt werden, wo der Ehrenamtliche tätig ist. Von dort geht dann eine Meldung an den zuständigen Unfallversicherungsträger.

Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand übernehmen im Falle eines Unfalls die Kosten für die notwendige Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen sie zusätzlich eine Rente. Außerdem geben sie diverse Informationsmaterialen zum Ehrenamt heraus. Anlässlich des heutigen "Tages des Ehrenamtes" wurde ganz aktuell der Flyer "Das Ehrenamt - Mit Sicherheit Gutes tun" unter der Nummer GUV-I 8595 neu aufgelegt. Er kann bei den regional strukturierten Gemeindeunfallversicherungs-verbänden und Unfallkassen bestellt werden (Adressen sowie weitere Informationen zum Thema Ehrenamt unter (www.unfallkassen.de).

Auch die ehrenamtliche Tätigkeit in Kirchen ist versichert. Zuständig hierfür ist die VBG in Hamburg (www.vbg.de). Wer in Vereinen ein offizielles Amt wie Vorstand oder Kassenwart ausübt kann sich dort auch freiwillig versichern.



Unfall bei der Weihnachtsfeier:
Mitarbeiter sind versichert

München, im November 2005
In vielen Betrieben findet jetzt wieder die traditionelle Weihnachtsfeier statt. Kommt es dabei zu einem Unfall, steht der betroffene Mitarbeiter grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die Unfallkasse München hin.
„ Fällt zum Beispiel ein Kollege beim Schmücken des Raumes von der Leiter oder verbrüht sich eine Kollegin an einem heißen Glühwein-Topf, trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die medizinisch notwendigen Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen“, erläutert Unfallkassen-Geschäftsführer Wolfgang Grote.

Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz ist, dass es sich um die offizielle Weihnachtsfeier des Betriebes oder der Abteilung handelt. Dabei kann die Feier durchaus außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.
Der Arbeitgeber oder die Unternehmensleitung müssen zudem die Feier billigen, fördern – und mitfeiern. Schließlich soll die Weihnachtsfeier die Verbundenheit zwischen allen Betriebsangehörigen fördern. Das heißt: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt nicht bei privaten Feiern, wenn sich zum Beispiel Kollegen abends privat zum Essen treffen oder die offizielle Weihnachtsfeier im privaten Rahmen verlängern. Nicht versichert sind teilnehmende Familienangehörige und Gäste, auch wenn sie offiziell eingeladen sind.

Alkoholgenuss gefährdet Versicherungsschutz
Alkohol kann allerdings den Versicherungsschutz gefährden. Ist zum Beispiel ein Unfall auf dem Nachhauseweg auf Alkoholgenuss zurückzuführen, scheidet der Unfallversicherungsschutz aus. Wer Alkohol getrunken hat, sollte deshalb für den Nachhauseweg öffentliche Verkehrsmittel oder das Taxi nehmen.



Berufskrankheiten im öffentlichen Dienst 2004 Lärmschwerhörigkeit und Infektionskrankheiten an erster Stelle
(BUK, München, November 2005) - Die Lärmschwerhörigkeit ist mit 291 anerkannten Fällen nach wie vor die häufigste Berufskrankheit im öffentlichen Dienst. Auch Infektionen führen sehr häufig zu einer Berufskrankheit. Das geht aus einer Auswertung der Berufskrankheiten-Dokumentation für das Berichtsjahr 2004 des Bundesverbandes der Unfallkassen hervor. An dritter Stelle werden Erkrankungen der Atemwege und der Lunge mit 154 Fällen genannt, die meisten hiervon durch Asbest verursacht. In 83 Fällen wurden Hauterkrankungen als Berufskrankheit anerkannt.

Im Jahr 2004 sind den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand 5.719 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit gemeldet worden. Insgesamt wurden 4.087 Fälle entschieden; 891 davon wurden als Berufskrankheit anerkannt. Die hohe Differenz von Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit zu den anerkannten Fällen ist zu einem Teil darauf zurückzuführen, dass die auftretenden Erkrankungen häufig nicht die strengen Vorgaben der Berufskrankheitenkriterien erfüllen. Dies ist zum Beispiel typisch bei Wirbelsäulenerkrankungen. Altersbedingte Verschleißerscheinungen und Fehlhaltungen sind eine häufige Ursache für eine Erkrankung des Stützapparates bzw. der Bandscheiben, entstehen aber nur selten aufgrund der beruflichen Tätigkeit.

Betroffen von Berufskrankheiten sind bei den Infektionserkrankungen überwiegend im Gesundheitsdienst Tätige. Dies gilt auch für die Hauterkrankungen, die insbesondere dort auftreten, wo häufig Desinfektion- oder Reinigungsmittel eingesetzt werden. Lärmschwerhörigkeit entsteht vor allem an Arbeitsplätzen mit hohem Verkehrsaufkommen, auf Baustellen und in Werkstätten.

Die vollständige Dokumentation "Das Berufskrankheitengeschehen im öffentlichen Dienst 2004" steht im Internet unter www.unfallkassen.de zur Verfügung.



Eltern müssen Babysitter gesetzlich gegen Unfall versichern
München, im November 2005
Eltern, die einen Babysitter beschäftigen, müssen ihre „Nanny“ zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Das gilt selbst dann, wenn der Babysitter nur ab und zu für ein paar Stunden auf die Kinder aufpasst und dafür ein paar Euro bekommt.
Eltern, die diese Anmeldung versäumen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro rechnen, wenn dem Babysitter ein Unfall passiert.
Eltern sind Arbeitgeber, Babysitter Arbeitnehmer.
„ Eltern mit Babysitter sind vor dem Gesetz Arbeitgeber und haften, wenn ihrer Beschäftigten’ ein Unfall passiert“, erklärt Wolfgang Grote, Geschäftsführer der Unfallkasse München.
Versichert sind Unfälle, die während der Tätigkeit oder auf den direkt mit ihr verbundenen Wegen passieren. Der Jahresbeitrag, den die Eltern allein zahlen, liegt zurzeit bei 43,00 bzw.86,00 Euro.

Für Eltern, die sich näher informieren oder ihren Babysitter anmelden wollen, hat die Unfallkasse eine Info-Hotline eingerichtet: 089 – 233-26604, montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr.
Anmelden können Sie sich auch hier unter "Haushaltshilfen / Online Anmeldung".



nach oben
Unfallkasse München - Ungererstr. 71 - 80805 München
Tel: 089 36093-200 - Fax: 089 36093-202