Pressemitteilungen
Umzug der Unfallkasse München zum 20.02.10 in neues Dienstgebäude
München, im Januar 2010
Die Unfallkasse München, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Beschäftigten der Landeshauptstadt München wird am 20. Februar 2010 an einen neuen Standort umziehen.
Die Dienststelle ist ab 22.02.2010 unter folgender Adresse zu erreichen:
Unfallkasse München
Ungererstr. 71, 80805 München
Tel. 089 - 36093 - 200 (Zentrale), Fax 089 - 36093 - 202
Die bekannten Telefon- und Fax-Nummern werden sich aufgrund des Umzuges ändern. Internet- und E-Mail-Adressen behalten unverändert Ihre Gültigkeit. Auch stehen den Mitgliedern und Versicherten die bisherigen Ansprechpartner in gewohnter Zuverlässigkeit zu Verfügung.
Unfallkasse München unterstützt die Münchner Schulweghelfer
München, im Januar 2010
Die gelbe Warnkleidung der Schulweghelferinnen und Schulweghelfer gehört an Schultagen morgens und mittags zum Straßenbild unserer Stadt und signalisiert den Autofahrern:
Achtung Schulkinder.
Fast 600 Frauen und Männer stehen ehrenamtlich bei jedem Wetter an gefährlichen Kreuzungen und Straßenübergängen und winken die Kinder sicher über die Straße.
Um die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer sicherer zu machen, leistet die Unfallkasse München seit Jahren einen Zuschuss für die Beschaffung der leuchtend gelben, hochwertigen Warn- und Wetterschutzkleidung.
Dieser Zuschuss wird für das Jahr 2010 wie bereits in 2009 wiederum 25.000 Euro betragen.
Den Schulweghelferinnen und - helfern ist es ganz wesentlich zu verdanken, dass Münchner Kinder auf dem Schulweg sehr selten Verkehrsunfälle erleiden und an den von ihnen gesicherten Übergängen sich seit Jahrzehnten kein tödlicher Schulwegunfall mehr ereignet hat.
Unfallkasse München erhöht den Zuschuss für die Münchner Schulweghelfer
München, im Januar 2008
Die gelbe Warnkleidung der Schulweghelferinnen und Schulweghelfer gehört
an Schultagen morgens und mittags zum Straßenbild unserer Stadt und
signalisiert den Autofahrern: Achtung Schulkinder.
Fast als 700 Frauen und Männer stehen ehrenamtlich bei jedem Wetter an gefährlichen Kreuzungen und Straßenübergängen
und winken die Kinder sicher über die Straße.
Um die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer sicherer zu machen, leistet die Unfallkasse
München seit Jahren einen Zuschuss von 20.000 EUR für die Beschaffung der
leuchtend gelben, hochwertigen Warn- und Wetterschutzkleidung.
Dieser Zuschuss wird für das Jahr 2008 um 25% auf
25.000 Euro erhöht. Die Erhöhung zeigt welche
hohe Wertschätzung die Schulweghelferinnen und Schulweghelfer bei der Unfallkasse München haben.

Den Schulweghelferinnen und – helfern ist es ganz wesentlich zu verdanken, dass Münchner Kinder auf dem Schulweg
sehr selten Verkehrsunfälle erleiden und an den von ihnen gesicherten Übergängen sich seit Jahrzehnten kein
tödlicher Schulwegunfall mehr ereignet hat.
Infektionskrankheiten sind bei Ärzten und Pflegepersonal die
Gesundheitsgefahr Nummer 1;
Auch Haut- und Wirbelsäulenerkrankungen kommen häufiger
vor als in anderen Berufsgruppen
BUK, München, April 2006
- Eine Ansteckung mit Hepatitis oder TBC - das ist nach wie vor eine allgegenwärtige
Gefahr für Beschäftigte im Gesundheitsdienst. Infektionskrankheiten
stehen laut Berufskrankheiten-Statistik bei Ärzten, Medizinischen Fachberufen
und Pflegekräften an erster Stelle. Sie sind in diesem Bereich deutlich
stärker vertreten als in allen anderen Berufsgruppen. Das gilt auch für
Haut- und Wirbelsäulenerkrankungen. Darauf weist - anlässlich des
morgigen Weltgesundheitstages - der Bundesverband der Unfallkassen in München
(BUK) hin.
Bei den Infektionskrankheiten steigen die Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit
stetig an. Insgesamt 167 Fälle wurden im Gesundheitsdienst im Jahr 2004
von den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen Hand anerkannt.
Häufig geht dabei die Ansteckung mit Stich- und Schnittverletzungen einher.
Beispielsweise Hepatitis B oder HIV werden über das Blut übertragen.
Hinzu kommen weitere 26 anerkannte Berufskrankheiten, die durch Parasitenbefall
wie Krätzmilben verursacht wurden.
Auf Platz zwei der Gesundheitsgefährdungen rangieren die Hauterkrankungen.
Allergien sowie Hautbelastungen durch häufiges Händewaschen und
das Tragen von Schutzhandschuhen sind im Gesundheitsdienst ein besonderes
Problem. 74 anerkannte Berufskrankheiten registrierte der Bundesverband der
Unfallkassen in diesem Bereich im Jahr 2004.
Die bandscheibenbedingten Erkrankungen der Wirbelsäule lagen an dritter
Stelle. 14 Fälle wurden hier im Jahr 2004 als Berufskrankheiten anerkannt.
Gerade das Heben von Patienten etwa vom Bett in den Rollstuhl oder vom Rollstuhl
in die Badewanne stellt beim Pflegepersonal eine erhebliche Belastung für
den Rücken dar.
Auch die psychischen Belastungen sind im Gesundheitsdienst ein Problemfeld.
Stress, Schichtdienst oder traumatisierende Ereignisse etwa durch die Begegnung
mit Schwerverletzten oder die Arbeit auf einer Kinderkrebsstation beanspruchen
die Beschäftigten. Vor allem in der Psychatrie sind auch gewalttätige
Übergriffe von Patienten keine Einzelfälle.
Die Unfallkassen versuchen mit einer Vielzahl präventiver Maßnahmen
diesen Gefährdungen entgegen zu wirken. Eine Liste mit Broschüren
für den Gesundheitsdienst ist beispielsweise auf der Homepage des BUK
(www.unfallkassen.de) unter "Arbeits- und Gesundheitsschutz / Gesundheitsdienst
/ Vorschriften, Regeln und Broschüren für den Gesundheitsdienst"
zu finden. Ganz aktuell hat der BUK auch eine CD-Rom zum Thema "Rückengerechtes
Arbeiten im Gesundheitsdienst" herausgegeben. Sämtliche Informationsmaterialien
können beim jeweiligen Unfallversicherungsträger (Adressen unter
www.unfallkassen.de) bestellt werden. Außerdem startet im kommenden
Jahr eine großangelegte Präventionskampagne zum Thema "Hautschutz",
an der sich die Unfallkassen zusammen mit anderen Institutionen beteiligen
werden.
Der BUK ist der Dachverband der Gemeindeunfallversicherungsverbände und
Unfallkassen (Adressen unter www.unfallkassen.de). Im Bereich Gesundheitsdienst
sind bei ihnen alle Beschäftigten versichert, die in Einrichtungen mit
öffentlicher Trägerschaft arbeiten. Die Beschäftigten sind
durch die gesetzliche Unfallversicherung bei Unfällen und Berufskrankheiten
geschützt. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten betreiben
die Unfallkassen Prävention und Gesundheitsförderung.
Diese Presseinformation finden Sie auch in digitaler Form unter www.unfallkassen.de,
Stichwort: Presse.
Für Rückfragen: Roswitha Breuer-Asomaning, Sandra Pfitzner
Telefon: 089/6 22 72-163 oder -181, Fax: 089/6 22 72-200
E-mail: presse@unfallkassen.de
BUK gibt Handbuch zur Lehrergesundheit heraus
Gesünder arbeiten im täglichen Schul-Stress
BUK, München, im März 2006
Insgesamt 72 Prozent aller Lehrer in Deutschland gehen aus gesundheitlichen
Gründen vorzeitig in Pension. Bei der Hälfte von ihnen sind es psychische
oder psychosomatische Erkrankungen. Diese alarmierenden Zahlen waren Anlass
für den Bundesverband der Unfallkassen in München (BUK) ein Handbuch
zum Thema "Lehrergesundheit" herauszugeben. Es soll Lehrern und
Schulleitern helfen, die Situation in ihren Schulen zu verbessern.
Das Handbuch beschäftigt sich mit unterschiedlichen Aspekten der Lehrergesundheit.
So gibt es u.a. Ratschläge zu einer umfassenden Schuldiagnose. Dabei
geht es darum, die gesundheitsfördernden und gesundheitsgefährdenden
Faktoren in der Schule festzustellen. Das Handbuch beschreibt außerdem
den Aufbau eines erfolgreichen Projektmanagements und erklärt, wie die
Wirksamkeit der eigenen Maßnahmen überprüft werden kann. Dabei
stehen zwei Fragestellungen im Mittelpunkt: Wie lassen sich einerseits die
Organisationsstrukturen in der Schule verändern und wie andererseits
das individuelle Verhalten der Lehrer?
Grundlage des Handbuches ist das Modellprojekt "Betriebliche Gesundheitsförderung
in berufsbildenden Schulen - Entwicklung von Maßnahmen und Strategien",
das von 2003 bis 2005 in ausgewählten Schulen lief. Ziel war dabei, eine
nachhaltige Gesundheitsförderung bei Berufsschullehrern anzustoßen.
So wurden je nach Schule unter anderem Ruheräume für Lehrer eingerichtet,
ein PC-Arbeitsplatz im Lehrerzimmer zur Verfügung gestellt, Trainings
zu Entspannungstechniken und Sportgruppen angeboten. Außerdem beschäftigte
man sich mit Themen wie "Umgang mit schwierigen Schülern",
"Teambildung im Kollegium" und "bessere Konferenzgestaltung".
Im Handbuch finden sich auch kurze Berichte von drei Schulen, die ihre Erfahrungen
in dem Modellprojekt beschreiben.
Das Handbuch "Lehrergesundheit - Baustein einer guten gesunden Schule"
ist in Zusammenarbeit mit der Deutschen Angestellten Krankenkasse und dem
Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe erschienen. Es kann auf
der Homepage des BUK (www.unfallkassen.de) unter einem Link auf der Startseite
heruntergeladen werden. Der BUK ist der Spitzenverband der Gemeinde-Unfallversicherungsverbände
und Unfallkassen. Bei ihnen sind die Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes, der Deutschen Bahn, der Post und Telekom, Haushaltshilfen sowie
Kinder in Tageseinrichtungen, Schüler und Studierende gesetzlich gegen
Unfälle versichert. Mit Informationen, Maßnahmen und Projekten
unterstützen sie die Prävention von Unfällen in der Schule,
bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin und betreiben Gesundheitsförderung.
Im Falle eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls sorgen sie für die notwendige
Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen
zahlen die Unfallversicherungsträger zusätzlich eine Rente.
Diese Presseinformation finden Sie auch in digitaler Form unter www.unfallkassen.de,
Stichwort: Presse.
Für Rückfragen: Roswitha Breuer-Asomaning, Sandra Pfitzner
Telefon: 089/6 22 72-163 oder -181, Fax: 089/6 22 72-200
E-mail: presse@unfallkassen.de
Frühjahrsputz: Arbeitgeber müssen Putzhilfen gesetzlich
unfallversichern
München, im Februar 2006
Bald steht der große Frühjahrsputz an, und in vielen Haushalten
unterstützen dann wieder Putzhilfen das Fensterputzen, Gardinenwaschen,
Staubwischen & Co.
Ihre Arbeitgeber, die Haushaltsvorstände, sollten nicht vergessen, auch
diese nur kurzfristig beschäftigten Hilfen zur gesetzlichen Unfallversicherung
anzumelden. Dazu sind sie per Gesetz verpflichtet. Wer die Anmeldung „vergisst“,
riskiert ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro. Darauf weist die Unfallkasse
München hin: „Weder eine private Unfallversicherung der Hilfe selbst
noch die Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers sind bei Unfällen von
Hausangestellten zuständig, das regelt allein die gesetzliche Unfallversicherung“,
erläutert Unfallkassen-Geschäftsführer Wolfgang Grote.
Anmeldungen nimmt bis zu einem Lohn von monatlich 400 Euro („geringfügig
Beschäftigte“) die Minijobzentrale entgegen (www.minijobzentrale.de,
Telefon: 01801 200 504). Dieser Betrag ist zum Beispiel erreicht, wenn die
Hilfe mehrere Putzjobs hat. Beträgt die gesamte Lohnsumme mehr als 400
Euro, muss die Hilfe direkt bei der zuständigen Unfallkasse oder dem
zuständigen Gemeinde-Unfallversicherungsverband angemeldet werden. Für
die bayerische Landshauptstadt ist die Unfallkasse München die richtige
Adresse.
Im Falle eines Unfalls ist die Unfallkasse für alle Haushaltshilfen,
auch für die, die über die Minijobzentrale versichert sind, die
richtige Ansprechpartnerin.
Unfälle vermeiden
Tipps für den sicheren Frühjahrsputz:
- Alles Nötige eingekauft? Wer Putzmittel, Lappen, Besen und Bürsten
rechtzeitig beschafft, kann entspannt mit der Arbeit beginnen.
- Leitern-Check: eine gute Haushaltsleiter wackelt nicht, hat geriffelte
Stufen und eine sicher einrastende Trittfläche. Zwei bis drei Stufen
reichen für die üblichen Arbeiten im Haushalt sicher aus.
- gutes Schuhwerk: Fest am Fuß sitzende, flache Schuhe mit Profilsohle
schützen vor Ausrutschen und Stolpern.
- Zeitplan: Auch Hausarbeit will gemanagt werden: Also vorher überlegen,
wie lange bestimmte Arbeiten dauern, sich nicht zu viel vornehmen und
genügend Pausen einplanen.
„ Toter Winkel“: Kinder besonders gefährdet
Eltern sollten mit Kindern üben
München, im Januar 2006
Eltern, die ihre Kinder mit dem Straßenverkehr vertraut machen, sollten
sie auch auf die Gefahr des toten Winkels hinweisen. Kinder sind besonders
gefährdet, von rechts abbiegenden Brummis überrollt zu werden, da
die LKW-Fahrer sie wegen ihrer geringen Größen noch leichter übersehen
können als Erwachsene. Darauf weist die Unfallkasse München hin.
Der tote Winkel ist der Bereich auf der rechten Seite des LKW, den der Fahrer
nicht einsehen kann. Er sieht durch das rechte Fenster den Raum neben dem
Führerhaus und durch den rechten Außenspiegel den Bereich, der
sich direkt neben dem Fahrzeug nach hinten erstreckt. Die dazwischen liegende
Fläche in der Form eines spitzen Winkels von etwa dreißig Grad
übersieht der Fahrer nicht, es sei denn, er hat einen zweiten Außenspiegel.
Passanten, die sich im toten Winkel aufhalten, laufen deshalb völlig
unerwartet Gefahr, vom rechten Hinterrad des LKWs überrollt zu werden.
Die Hinterräder kommen dem Bordstein beim Abbiegen viel näher als
die Vorderräder.
Tipps für Eltern:
- Kinder, die an einer Kreuzung geradeaus gehen wollen, sollten sich
vergewissern, dass kein LKW neben ihnen steht, der recht abbiegen will.
- Steht ein LKW neben dem Kind, sollte es Blickkontakt mit dem Fahrer
aufnehmen, um sicher zu gehen, dass der Fahrer es auch gesehen hat. Dazu
kann das Kind auch in den Außenspiegel des LKW schauen.
- Das Kind sollte immer einen genügend großen seitlichen Abstand
zu vorbeifahrenden LKWs haben.
Die Unfallkasse appelliert in diesem Zusammenhang auch an die Eltern, ihre
Kinder nicht zu früh allein mit dem Fahrrad fahren zu lassen: „Warten
Sie die Radfahrprüfung im vierten Schuljahr ab“, rät Unfallkassen-Geschäftsführer
Wolfgang Grote und ergänzt, das „Kinder sogar erst mit 14 Jahren
als sichere Radfahrer gelten.“
Unfallkasse München unterstützt Schulweghelfer
München, im Januar 2006
Die Unfallkasse München unterstützt die rund 700 Münchner Schulweghelferinnen
und Schulweghelfer auch im Jahr 2006 wieder mit 20.000 Euro. Dieser Betrag
wird zur Finanzierung der Ausrüstung als auch zur Bezahlung von Aufwandsentschädigungen
zur Verfügung gestellt.
Bereits in den letzten Jahren hat die Unfallkasse München dieses Ehrenamt
durch Zuschüsse gefördert.
Es ist der Unfallkasse München ein großes Anliegen, den bundesweit
vorbildhaften Münchner Schulweghelferdienst zu unterstützen.
Dies gilt insbesondere der großen Einsatzbereitschaft der „gelben
Engel“, die an jedem Schultag bei jedem Wetter ihren ehrenamtlichen
Dienst für die Sicherheit unserer Kinder verrichten.
Ihnen ist es ganz wesentlich zu verdanken, dass Münchner Kinder auf dem
Schulweg sehr selten Verkehrsunfälle erleiden und an den von Ihnen gesicherten
Übergängen sich seit Jahrzehnten kein tödlicher Schulwegunfall
ereignet hat.
Wer Angehörige pflegt, ist gesetzlich unfallversichert
Hilfsmittel erleichtern die Pflege
München, im Januar 2006
Wer einen als pflegebedürftig eingestuften Angehörigen in häuslicher
Umgebung pflegt, steht automatisch und kostenlos unter dem Schutz der gesetzlichen
Unfallversicherung. Voraussetzung ist, dass die Pflege nicht erwerbsmäßig
ausgeübt wird. Darauf weist die Unfallkasse München hin. Nach Schätzungen
der Unfallkasse sind damit in München rund 20.000 Pflegepersonen, meistens
Frauen, versichert, „oft ohne es zu wissen“, sagt Unfallkassen-Geschäftsführer
Wolfgang Grote.
Versichert sind alle Unfälle, die während der Pflege und auf den
mit ihr verbundenen Wegen passieren. Nicht versichert sind dagegen hauswirtschaftliche
Tätigkeiten, die nicht allein dem Pflegebedürftigen zugute kommen,
etwa das Essen kochen für die gesamte Familie.
Die häusliche Pflege ist oft ein Kraftakt, vor allem wenn der Pflegebedürftige
seine Position nicht mehr selbst verändern kann und dafür auf die
Hilfe der Pflegeperson angewiesen ist. Die wiederum bewegt dann pro Tag oft
mehr Gewicht als ein Kraftsportler. Die Folgen sind oft Rückenbeschwerden,
Schmerzen in Schultern und Knien oder ein verspannter Nacken. Oft reagiert
auch die Haut der Pflegenden gereizt auf Seife, Salben und Tinkturen, mit
denen der Pflegebedürftige gepflegt und behandelt werden muss.
Die Unfallkasse empfiehlt deshalb pflegenden Angehörigen den Einsatz
von Hilfsmitteln wie Aufrichthilfen, Drehtellern oder Gleitmatten, die das
Heben und Tragen der pflegebedürftigen Menschen deutlich erleichtern.
Eine Hautschutzsalbe, die vor der Pflegetätigkeit aufgetragen wird und
Schutzhandschuhe entlasten den Säureschutzmantel der Haut und beugen
so Entzündungen und Allergien vor.
Skifreizeit mit Unfallfolgen
Schüler sind bei schulischen Skitouren gesetzlich unfallversichert
München, im Dezember 2005
Kinder, die auf einer von ihrer Schule organisierten Skifreizeit verunglücken,
haben grundsätzlich Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Darauf weist die Unfallkasse München aus Anlass der laufenden Skisaison
hin, die viele Klassen für eine Skifreizeit nutzen.
Zum Umfang des Versicherungsschutzes erläutert Unfallkassen-Geschäftsführer
Wolfgang Grote: „Sobald eine Skifreizeit als schulische Veranstaltung
anerkannt ist, sind die Schüler bei beaufsichtigten, gemeinsam unternommenen
sportlichen Aktivitäten gesetzlich unfallversichert. Dabei ist es egal,
ob die Skifreizeit in Deutschland oder im Ausland stattfindet.“ Nicht
egal ist die Unfall-Prävention: Lehrer und Schüler sollten sich
ausreichend lange im Sportunterricht auf die Skifreizeit vorbereiten, um Unfälle
zu vermeiden.
Ein Beispiel für den Versicherungsschutz: Ein Schüler verliert bei
einer Abfahrt die Kontrolle über seine Ski, baut einen schweren Sturz,
muss mit mehreren Knochenbrüchen in ein Krankenhaus transportiert und
dort aufwendig behandelt werden. „Die Kosten für die medizinische
Behandlung und den Rücktransport bei medizinischer Notwendigkeit trägt
bei so einem Fall grundsätzlich die Unfallkasse. An diese Leistungen
können weitere anknüpfen, etwa eine Rehabilitation mit Krankengymnastik
oder Förderunterricht“, so Grote.
Aber es gibt Ausnahmen. Verlängert beispielsweise ein Schüler den
Aufenthalt in den Bergen, weil seine Eltern nachgekommen sind, dann ist er
bei Unfällen, die in dieser Zeit passieren, nicht mehr gesetzlich unfallversichert.
Die Unfallkasse München ist für die bayerische Landeshauptstadt
Ansprechpartnerin für die ge-setzliche Schülerunfallversicherung
mit rund 180.000 versicherten Schülerinnen und Schülern. Ihr wurden
2004 rund 12.800 Schülerunfälle gemeldet.
Weniger Papierkram für Privathaushalte
Bei Minijobs gibt's die Unfallversicherung jetzt per Haushaltsscheck
(BUK, München im Dezember 2005) - Die Beschäftigung von
privaten Haushaltshilfen wird jetzt noch einfacher. Denn: Ab dem 1. Januar
2006 übernimmt die Minijob-Zentrale bei Minijobs in Privathaushalten
nun auch die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist der
Bundesverband der Unfallkassen hin. Die Unfallversicherung wird damit also
in Zukunft in das Haushaltsscheckverfahren integriert. Die Beiträge zur
Unfallversicherung werden dann - zusammen mit den anderen Abgaben - von der
Minijob-Zentrale eingezogen. Anmeldung und Beitragszahlung erfolgen also nicht
mehr gesondert beim jeweiligen Unfallversicherungsträger. Für die
privaten Arbeitgeber bedeutet das weniger Papierkram.
Die neue Regelung gilt für alle geringfügig Beschäftigten in
Privathaushalten, also für Minijobs bis zu einem monatlichen Entgelt
von 400 Euro. Die An- und auch die Abmeldung erfolgt bei der Minijob-Zentrale
einfach mit dem so genannten Haushaltsscheck. Er kann unter www.minijob-zentrale.de
heruntergeladen oder bei der Minijob-Zentrale zum Ortstarif unter der Telefonnummer
01801 200 504 bestellt werden. Sobald der Haushaltsscheck für die Haushaltshilfe
eingegangen ist, informiert dann die Minijob-Zentrale den jeweils zuständigen
Unfallversicherungsträger.
Der Unfallversicherungsbeitrag für geringfügig Beschäftigte,
die im Haushaltsscheckverfahren angemeldet worden sind, beträgt ab dem
1. Januar 2006 einheitlich 1,6 Prozent des Entgeltes. Für einzelne private
Arbeitgeber kann das unter Umständen eine Erhöhung des bisherigen
pauschalen Beitrages bedeuten. Das gilt insbesondere dann, wenn das Gehalt
für die Haushaltshilfe nahe an der
Maximalgrenze von 400 Euro liegt.
Der Beitrag wird - zusammen mit den übrigen Abgaben - zweimal jährlich
jeweils zum 15. Januar und zum 15. Juli für das vorangegangene Halbjahr
im Lastschriftverfahren erhoben. Die erste Beitragszahlung für 2006 wird
also zum 15. Juli 2006 fällig. Neben dem Unfallversicherungsbeitrag müssen
die privaten Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale Abgaben für die Kranken-
und Rentenversicherung (10 Prozent des Entgeltes) sowie die einheitliche Pauschsteuer
(zwei Prozent des Entgeltes) zahlen.
Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung ändern sich nicht.
Der private Arbeitgeber wird durch sie vor Ansprüchen der Haushaltshilfe
im Falle eines Unfalls geschützt. Der Unfallversicherungsträger
übernimmt im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls die Kosten für
die Heilbehandlung und Rehabilitation. In schweren Fällen wird auch eine
Rente bezahlt.
Keine Auswirkungen haben die Neuerungen auf Haushaltshilfen mit einem monatlichen
Entgelt über 400 Euro. Sie müssen auch weiterhin direkt beim zuständigen
Unfallversicherungsträger gemeldet werden. Eine formlose Anmeldung genügt.
Ehrenamtliche Helfer sind gesetzlich unfallversichert
(BUK, München im Dezember 2005) - Mehr als 20 Millionen Menschen in Deutschland
engagieren sich ehrenamtlich. Ihre Arbeit wird heute mit dem so genannten
"Tag des Ehrenamtes" gewürdigt. Aber was ist eigentlich, wenn
derjenige, der anderen hilft, selbst bei seinem Einsatz einen Unfall
erleidet? Der Bundesverband der Unfallkassen in München klärt auf:
Ehrenamtliche sind unter bestimmten Umständen bei Unfällen gesetzlich
versichert.
So sind Menschen, die sich freiwillig und unentgeltlich bei Bund, Ländern,
Gemeinden oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Einrichtung engagieren,
automatisch vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz erfasst. Dazu gehören
beispielweise ehrenamtliche Richter und Schöffen, Wahlhelfer und
Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren. Auch Ehrenamtliche in anderen Hilfeleistungsunternehmen
wie dem Deutschen Roten Kreuz oder dem Arbeiter-Samariterbund sind versichert.
Seit Anfang diesen Jahres besteht zudem für die ehrenamtliche Tätigkeit
in Vereinen und Verbänden Unfallversicherungsschutz, wenn ein Auftrag
der Kommunen vorliegt.
Die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung der öffentlichen
Hand tragen Bund, Länder und Gemeinden. Die Ehrenamtlichen selbst müssen
keinen Beitrag zahlen. Versichert sind die ehrenamtliche Arbeit selbst, die
direkten Wege dorthin und zurück sowie die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen.
Ein Unfall sollte möglichst umgehend bei der Stelle angezeigt werden,
wo der Ehrenamtliche tätig ist. Von dort geht dann eine Meldung an den
zuständigen Unfallversicherungsträger.
Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand übernehmen
im Falle eines Unfalls die Kosten für die notwendige Heilbehandlung und
Rehabilitation. Bei einer Erwerbsminderung oder nach Todesfällen zahlen
sie zusätzlich eine Rente. Außerdem geben sie diverse Informationsmaterialen
zum Ehrenamt heraus. Anlässlich des heutigen "Tages des Ehrenamtes"
wurde ganz aktuell der Flyer "Das Ehrenamt - Mit Sicherheit Gutes tun"
unter der Nummer GUV-I 8595 neu aufgelegt. Er kann bei den regional strukturierten
Gemeindeunfallversicherungs-verbänden und Unfallkassen bestellt werden
(Adressen sowie weitere Informationen zum Thema Ehrenamt unter
(www.unfallkassen.de).
Auch die ehrenamtliche Tätigkeit in Kirchen ist versichert. Zuständig
hierfür ist die VBG in Hamburg (
www.vbg.de).
Wer in Vereinen ein offizielles Amt wie Vorstand oder Kassenwart ausübt
kann sich dort auch freiwillig versichern.
Unfall bei der Weihnachtsfeier:
Mitarbeiter sind versichert
München, im November 2005
In vielen Betrieben findet jetzt wieder die traditionelle Weihnachtsfeier
statt. Kommt es dabei zu einem Unfall, steht der betroffene Mitarbeiter grundsätzlich
unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weist die Unfallkasse
München hin.
„ Fällt zum Beispiel ein Kollege beim Schmücken des Raumes
von der Leiter oder verbrüht sich eine Kollegin an einem heißen
Glühwein-Topf, trägt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten
für die medizinisch notwendigen Heil- und Rehabilitationsmaßnahmen“,
erläutert Unfallkassen-Geschäftsführer Wolfgang Grote.
Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz ist, dass es sich um
die offizielle Weihnachtsfeier des Betriebes oder der Abteilung handelt. Dabei
kann die Feier durchaus außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.
Der Arbeitgeber oder die Unternehmensleitung müssen zudem die Feier billigen,
fördern – und mitfeiern. Schließlich soll die Weihnachtsfeier
die Verbundenheit zwischen allen Betriebsangehörigen fördern. Das
heißt: Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz gilt nicht bei privaten
Feiern, wenn sich zum Beispiel Kollegen abends privat zum Essen treffen oder
die offizielle Weihnachtsfeier im privaten Rahmen verlängern. Nicht versichert
sind teilnehmende Familienangehörige und Gäste, auch wenn sie offiziell
eingeladen sind.
Alkoholgenuss gefährdet Versicherungsschutz
Alkohol kann allerdings den Versicherungsschutz gefährden. Ist zum Beispiel
ein Unfall auf dem Nachhauseweg auf Alkoholgenuss zurückzuführen,
scheidet der Unfallversicherungsschutz aus. Wer Alkohol getrunken hat, sollte
deshalb für den Nachhauseweg öffentliche Verkehrsmittel oder das
Taxi nehmen.
Berufskrankheiten im öffentlichen Dienst 2004
Lärmschwerhörigkeit
und Infektionskrankheiten an erster Stelle
(BUK, München, November 2005) - Die Lärmschwerhörigkeit ist
mit 291 anerkannten Fällen nach wie vor die häufigste Berufskrankheit
im öffentlichen Dienst. Auch Infektionen führen sehr häufig
zu einer Berufskrankheit. Das geht aus einer Auswertung der Berufskrankheiten-Dokumentation
für das Berichtsjahr 2004 des Bundesverbandes der Unfallkassen hervor.
An dritter Stelle werden Erkrankungen der Atemwege und der Lunge mit 154 Fällen
genannt, die meisten hiervon durch Asbest verursacht. In 83 Fällen
wurden Hauterkrankungen als Berufskrankheit anerkannt.
Im Jahr 2004 sind den Unfallversicherungsträgern der öffentlichen
Hand 5.719 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit gemeldet worden.
Insgesamt wurden 4.087 Fälle entschieden; 891 davon wurden als Berufskrankheit
anerkannt. Die hohe Differenz von Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit
zu den anerkannten Fällen ist zu einem Teil darauf zurückzuführen,
dass die auftretenden Erkrankungen häufig nicht die strengen Vorgaben
der Berufskrankheitenkriterien erfüllen. Dies ist zum Beispiel typisch
bei Wirbelsäulenerkrankungen. Altersbedingte Verschleißerscheinungen
und Fehlhaltungen sind eine häufige Ursache für eine Erkrankung
des Stützapparates bzw. der Bandscheiben, entstehen aber nur selten aufgrund
der beruflichen Tätigkeit.
Betroffen von Berufskrankheiten sind bei den Infektionserkrankungen überwiegend
im Gesundheitsdienst Tätige. Dies gilt auch für die Hauterkrankungen,
die insbesondere dort auftreten, wo häufig Desinfektion- oder Reinigungsmittel
eingesetzt werden. Lärmschwerhörigkeit entsteht vor allem an Arbeitsplätzen
mit hohem Verkehrsaufkommen, auf Baustellen und in Werkstätten.
Die vollständige Dokumentation "Das Berufskrankheitengeschehen im
öffentlichen Dienst 2004" steht im Internet unter www.unfallkassen.de
zur Verfügung.
Eltern müssen Babysitter gesetzlich gegen Unfall versichern
München, im November 2005
Eltern, die einen Babysitter beschäftigen, müssen ihre „Nanny“
zur gesetzlichen Unfallversicherung anmelden. Das gilt selbst dann, wenn der
Babysitter nur ab und zu für ein paar Stunden auf die Kinder aufpasst
und dafür ein paar Euro bekommt.
Eltern, die diese Anmeldung versäumen, müssen mit einem Bußgeld
von bis zu 2.500 Euro rechnen, wenn dem Babysitter ein Unfall passiert.
Eltern sind Arbeitgeber, Babysitter Arbeitnehmer.
„ Eltern mit Babysitter sind vor dem Gesetz Arbeitgeber und haften,
wenn ihrer Beschäftigten’ ein Unfall passiert“, erklärt
Wolfgang Grote, Geschäftsführer der Unfallkasse München.
Versichert sind Unfälle, die während der Tätigkeit oder auf
den direkt mit ihr verbundenen Wegen passieren. Der Jahresbeitrag, den die
Eltern allein zahlen, liegt zurzeit bei 43,00 bzw.86,00 Euro.
Für Eltern, die sich näher informieren oder ihren Babysitter anmelden
wollen, hat die Unfallkasse eine Info-Hotline eingerichtet: 089 – 233-26604,
montags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr.
Anmelden können Sie sich auch hier unter "Haushaltshilfen / Online
Anmeldung".
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